Notar in Alcalá de Alcalá de Xivert-Alcossebre und Alcossebre

Notar

Genau auf die besonderen Anforderungen unserer Kunden abgestimmte Vorabberatung sowie eine professionelle und hochwertige fachliche Arbeit sind das Markenzeichen des Notariats Rafael Rivas Andrés.
 
Die Tätigkeit eines Notars trägt entscheidend dazu bei, das Ungleichgewicht zwischen den Parteien zu verhindern, und gewährleistet, dass jede Partei bei Einwilligung über kostenlose Beratung und ausreichende unparteiische Informationen verfügt, damit sie beurteilen kann, ob und unter welchen Bedingungen eine Beauftragung erfolgt. Daraus folgend wird die proaktive Haltung beider Parteien gefördert. Der Nutzer notarieller Dienstleistungen sollte nie zögern, Fragen zu stellen und Erklärungen und Informationen von seinem Notar zu verlangen, der diese zu beantworten hat. Die Abwicklung einer Rechtshandlung vor einem Notar garantiert deren Rechtmäßigkeit und Sicherheit. 
 
Das Notariat Rafael Rivas Andrés ist Mitglied der Notarkammer Castellón, einer Körperschaft, deren Organe die Funktion der rechtlich-juristischen Information und Verbreitung ausüben. Diese richtet sich sowohl an Angehörige der Rechtsberufe als auch an Privatpersonen, denen dadurch das grundlegende Tagesgeschäft verständlicher gemacht werden soll, wie zum Beispiel Immobilienkauf und -verkauf, Hypotheken oder Privatkredite, Erbschaften oder Testamente. Diese Information und Verbreitung erfolgt anhand juristischer Veröffentlichungen des Notariats, aber auch auf anderem Wege, wie beispielsweise über öffentliche Informationstage, die in den Räumlichkeiten der Notarkammer stattfinden, oder Werbekampagnen zu bestimmten und besonders interessanten Aspekten, wie die freie Wahl des Notars oder die Bedeutung der elektronischen Signatur.

 In unseren Notariaten in Alcalá de Xivert-Alcossebre und Alcossebre bieten wir eine Garantie für Legitimität und Sicherheit bei der Formalisierung verschiedener Rechtsverfahren wie:


  • Testamente
  • Eheverträge
  • Erbschaften
  • Erklärung der Erben
  • Eigentumsurkunden
  • Handel
  • Befugnisse
  • Minuten
  • Hypothekendarlehen
  • Gesellschaften


El mazo de un juez está sobre una mesa de madera al lado de un libro.

VERÖFFENTLICHUNGEN VON NOTAR RAFAEL RIVAS ANDRES

 

A.- ARTIKEL

 

ZIVILRECHT

1.- Das Lied der Münze

Zeitschrift Montag 4,30, 1993, Nr. 137, Seiten. 19-20

 

2.- Grundstückstausch für künftige Arbeiten: die Fristen, die Ermessensbedingungen und die Resolution des DGN vom 28. II. 94; einige andere Probleme und ein mögliches Modell.

Informationsbulletin des Erlauchten Notarkollegiums von Granada, Nr. 168, 1994, S. 3261-3276

 

3.- Nießbrauch, Mitnießbrauch und gemeinschaftlicher Nießbrauch … Gemeinschaftseigentum?

Der Notar, Nr. 1, 2003, S. 27-73

Bulletin des spanischen Kollegiums der Standesbeamten, Nr. 105, 2004, S. 2075-2112

 

4.- Floristische Spiele bei der Verfügung über gemeinschaftliches Eigentum: Ist es möglich, Verfügungshandlungen über gemeinschaftliches Eigentum vorzunehmen, ohne das Eigentum anzutasten? Ist es möglich, Verfügungen über das Eigentum vorzunehmen, ohne das gemeinschaftliche Eigentum anzutasten?

Der Notar, Nr. 22, 2005, S. 33-47

 

5.- Eigentums- und Güterstandsfragen beim Immobilienkauf durch Ausländer in Spanien: Ist es in Spanien möglich, eine germanische Gemeinschaft auf einer Immobilie zu gründen, die nicht vom Gründungstitel, Güterstand oder Personenstand abhängt? Wird der Tontine-Pakt in Spanien akzeptiert?

Der Notar, Nr. 14, 2005, S. 17-77

 

6.- Die Anwendung des Horizontal Property Law auf Jachthäfen.

Rechtsblatt der Valencianischen Gemeinschaft, Nr. 22, 2007, S. 27-84

 

7.- Eintragung von durch einen spanischen Notar beglaubigten Vereinbarungen zur Vermögensaufteilung in das Zivilregister (kurze rechtliche/telefonische Notizen).

Der Notar, Nr. 49-50, 2008, S. 53-59

 

Urkunden- und Notarrecht

 

8.- Müssen Notare das Formular 198 ausfüllen?: Anfrage von Herrn Rafael Rivas Andrés, Notar von Alcalá de Xivert-Alcossebre (Castellón), an die Steuerinspektion von Castellón, an den Obersten Rat der Notare, an die Patronatsvereinigung der Notare und an die Notarkammer von Valencia

Informationsbulletin des Erlauchten Notarkollegiums von Granada, Nr. 152, 1993, S. 2017–2025

 

9- Einige Neuerungen in der Protokollregelung durch die Änderung der Notarordnung durch das Königliche Dekret 45/2007 vom 19. Januar.

Zeitschrift Montag 4,30, Nr. 482, 2010, S. 17-37

 

10.- Reaktionen auf Klagen gegen Notare.

Der Notar, Nr. 3, 2010, S. 86-105

 

11.- Eine Vision des internationalen Umlaufs notarieller Dokumente aus dem Dokumentenrecht. Entschließung vom 22.02.2012.

Rechtsblatt für Notare, Nr. 81, 2012, S. 285-482

 

12.- Weitere Argumente, warum der Notar nicht als Zeuge über seine Taten aussagen kann.

Der Notar, Nr. 3, 2012, S. 60-66

 

13.- Wert der Urkunden bei der kommunalen Kapitalertragsteuer (ihre „starke“ und „abgeschwächte“ Durchsetzbarkeit).

Rechtsblatt für Notare, Nr. 105, 2018, S. 317-346

   

14.- Vermutung der Richtigkeit und des Beweiswerts von Urkunden und Selbsteinschätzungen gegenüber dem Finanzamt.

Rechtsblatt für Notare, Nr. 111, 2020, S. 39-118

 

INTERNATIONALES RECHT

 

15.- Ausländische Investitionen in Spanien.

Der Notar, Nr. 4, 1993, S. 29-48

 

16.- Die Einbehaltung von 5 % des Preises oder der Gegenleistung bei der Übertragung von Immobilien durch „Nichtansässige“: einige zweifelhafte Annahmen.

Informationsbulletin des Erlauchten Notarkollegiums von Granada, Nr. 200, 1997, S. 2499-2508

 

17.- Immobilienerbschaften englischer Staatsbürger in Spanien: Der Verweis auf das spanische Recht (Art. 12.2 des Zivilgesetzbuches) und das Urteil des Obersten Gerichtshofs vom 21.05.99.

Informationsbulletin des Notariatskollegs von Granada, Nr. 219, 1999, S. 2979-2980

 

18.- Anwendung der Pflichtteile des spanischen Zivilgesetzbuches auf englische Erbschaften: Ratschläge zur Vorbereitung einer englischen Erbschaft in Spanien im Hinblick auf das Urteil des Obersten Gerichtshofs vom 23. September 2002.

Der Notar, Nr. 10, 2002, S. 33-58

Notarius International (Zeitschrift der Union Internationale du Notariat Latin), Band 8, 1.2/2003.

 

19.- Die Form der Vollmachten im deutschen Recht: Anmerkungen zum Beschluss vom 21. April 2003.

Der Notar, Nr. 9, 2004, S. 37-75

 

20.- Einführende Hinweise zur Aufnahme nicht schriftlich formalisierter ausländischer Vollmachten in Spanien. Bulletin des spanischen Standesamts, Nr. 113, 2005, S. 501-509

Notarius International (Zeitschrift der Union Internationale du Notariat Latin), Band 10, 3.4/2005.

 

21.- Die fünf Anforderungen, die ausländische Urkunden gemäß den Gesetzen zur freiwilligen Gerichtsbarkeit und zur internationalen Rechtszusammenarbeit erfüllen müssen.

Der Notar des 21. Jahrhunderts: Zeitschrift der Notarkammer von Madrid, Nr. 63, 2015, S. 199–201. 180-183

 

22.- Das englische notarielle Testament kann in Spanien ohne richterliche Genehmigung nicht verwendet werden: (ein Loblied auf die Kunst des Kopierens)

Rechtsblatt für Notare, Nr. 99, 2016, S. 333-366

 

HAFENRECHT

 

23.- Maritimer und terrestrischer öffentlicher Bereich, Küsten und Privateigentum. (Veröffentlicht in Zusammenarbeit mit José María RIVAS ANDRES)

Der Notar, Nr. 4, 1993, S. 49-75

 

24.- Der einzige und außergewöhnliche Fall im spanischen Recht von Privateigentum, das direkt an das Meer grenzt und keine Dienstbarkeiten oder Hafendienstleistungsbereiche aufweist: (erneut im Hinblick auf das dem Meer innerhalb eines Yachthafens abgerungene Land und die schwierige Verankerung seines Privateigentums im öffentlichen Bereich).

 

Informationsbulletin des Erlauchten Notarkollegiums von Granada, Nr. 223, 1999, S. 4431-4449

Zeitschrift für Städteplanung und Umweltrecht, Jahrgang 35, Nr. 183, 2001, S. 81-100

 

25.- Maritim-terrestrische Zone: Privateigentum, das direkt an das Meer grenzt, Studie: Der einzige und außergewöhnliche Fall im spanischen Recht von Privateigentum, das direkt an das Meer grenzt, ohne dazwischenliegende Dienstbarkeit oder Hafendienstzone.

Zeitschrift für Städteplanung und Umweltrecht, Jahrgang 35, Nr. 183, 2001, S. 81-100

 

26.- Eine schwerwiegende Fehllehre der Generaldirektion für öffentliche Arbeiten von Valencia (Beschluss vom 16.01.89), des Obersten Gerichtshofs der Valencianischen Gemeinschaft (STSJV vom 13.07.94) und des Obersten Gerichtshofs (STS vom 27.02.02): 1. Teil.

Zeitschrift Montag 30.4.2002, Nr. 324, Seiten. 23-40

 

27.- Eine schwerwiegende Fehllehre der Generaldirektion für öffentliche Arbeiten von Valencia (Beschluss vom 16.01.89), des Obersten Gerichtshofs der Valencianischen Gemeinschaft (STSJV vom 13.07.94) und des Obersten Gerichtshofs (STS vom 27.02.02): 2. Teil.

Zeitschrift Montag 30.4.2002, Nr. 325, Seiten. 28-59

 

28.- Gesetzliche Küstendienstbarkeiten wurden nie auf Privateigentum innerhalb der Häfen ausgeübt, und die Küstendienstbarkeitszone kann nur durch Zurückbehaltung oder Enteignung ausgeübt werden.

Der Notar, Nr. 9, 2002, S. 38-70

 

29.- Illegale Aspekte der Betriebsvorschriften, der Polizei und der Gebühren der konzessionierten Yachthäfen in der Valencianischen Gemeinschaft; insbesondere bei der Verteilung der Instandhaltungskosten.

Der Notar, Nr. 3, 2002, S. 77-100

 

30.- In Häfen finden weder das Küstenrecht noch seine Dienstbarkeiten Anwendung.

La Ley: Spanische juristische Zeitschrift für Doktrin, Rechtsprechung und Bibliographie, Nr. 4, 2007, S. 1415–1434

 

31.- Die Verpflichtung, die spezifischen Vorschriften jedes Hafens im Amtsblatt zu veröffentlichen.

The Law Newspaper, Nr. 7091, 2009

 

32.- Jachthäfen und das neue „nautische Parken“ als dingliches, gesetzliches und administratives Recht im reformierten Küstengesetz

The Law Newspaper, Nr. 8214, 2013

 

Registrierungsrecht

 

33.- Löschung von Eintragungen ohne Vorzugsrechte.

Der Notar, Nr. 6, 1993, S. 7-14

 

34.- Die Randnotiz zur Ausstellung der Belastungsbescheinigung im Zwangsvollstreckungsverfahren: Schon wieder eine neue Belastung?

Informationsbulletin des Notariatskollegs von Granada, Nr. 323, 2000, S. 3055-3063

 

35.- Kann das Fehlen einer NIF die Eintragung einer Struktur in das Grundbuch verhindern?

Zeitschrift Montag 30.4.2006, Nr. 423, Seiten. 28-36

 

36.- Fälle, in denen die Einreichung einer Akte zur Freigabe von Belastungen und Pfandrechten angebracht ist.

Informationsbulletin des Notariatskollegs von Granada, Nr. 290, 2007, S. 937-977

 

37.- Ausländische Urkunden für spanisches Eigentum. Gründe für die Ablehnung Ihrer Registrierung.

Der Notar des 21. Jahrhunderts: Zeitschrift der Notarkammer Madrid, Nr. 46, 2012, S. 50-55

 

38.- Die Darstellung des Erbtitels im Grundbuch gemäß der Doktrin der DGRN (Erster Teil).

Rechtsblatt für Notare, Nr. 86-87, 2013, S. 311-370

 

39.- Die Darstellung des Erbtitels im Grundbuch gemäß der Doktrin der DGRN (Zweiter Teil).

Rechtsblatt für Notare, Nr. 88-89, 2013, S. 135–140. 469

 

40.- Wie kann ein ausländisches Dokument, das in unsere Unterlagen eingetragen werden soll, negativ bewertet werden?

Rechtsblatt für Notare, Nr. 85, 2013, S. 221-266

 

41.- Blind Date zwischen dem spanischen Obersten Gerichtshof und der Europäischen Kommission. Eintragung ausländischer Urkunden in unser Grundbuchamt.

Der Notar des 21. Jahrhunderts: Zeitschrift der Notarkammer von Madrid, Nr. 48, 2013, S. 158-161

 

42.- Private Dokumente im Zusammenhang mit Schiffen konnten nie legal registriert werden.

Rechtsblatt für Notare, Nr. 94, 2015, S. 75-106

 

43.- Ausländische Schiffsurkunden konnten nie legal registriert werden. (Seeschifffahrtsgesetze vom 24.07.2014 und später).

Rechtsblatt für Notare, Nr. 95-96, 2015, S. 439-492

 

44.- CROBECO-Registrierungsprojekt: Falle und historischer Misserfolg.

Der Notar des 21. Jahrhunderts: Zeitschrift der Notarkammer von Madrid, Nr. 59, 2015, S. 168-170

 

45.- Ist es verfassungsmäßig, dass die grafischen Registrierungsbasen für den Bürger undurchsichtig sind?

Der Notar des 21. Jahrhunderts: Zeitschrift der Notarkammer von Madrid, Nr. 72, 2017, S. 199–201. 180-182

 

STEUERRECHT

 

46.- Die Steuer auf dokumentierte Rechtsgeschäfte und das neue „Register für bewegliches Eigentum“.

Informationsbulletin des Erlauchten Notarkollegiums von Granada, Nr. 227, 2000, S. 1303-1307

 

47.- Selbsteinschätzung von Erbschaften und Schenkungen in Valencia.

Rechtsblatt der Autonomen Gemeinschaft Valencia, Nr. 28, 2008, S. 99-104

 

48.- Der valencianische Monat mit 29 Tagen und die Zahlung von Zinsen und Zuschlägen auf nicht bestehende Schulden.

Rechtsblatt der Autonomen Gemeinschaft Valencia, Nr. 31, 2009, S. 21-42

 

49.- Steuerliche, verwaltungsrechtliche und zivilrechtliche Argumente gegen die Besteuerung einseitiger Hypotheken als Sicherheit für Schulden gegenüber der AEAT.

Rechtsblatt der Valencianischen Gemeinschaft, Nr. 38, 2011, S. 63-115

 

50.- Die Bestellung einer gewöhnlichen Hypothek als Sicherheit für Schulden bei der AEAT ist steuerfrei.

Rechtsblatt der Valencianischen Gemeinschaft, Nr. 48, 2013, S. 31-80

 

51.- Das Ende der willkürlichen Besteuerung einseitiger Hypotheken zugunsten der AEAT.

Rechtsblatt der Autonomen Gemeinschaft Valencia, Nr. 50, 2014, S. 63-80

 

52.- Die Rückerstattung der Übertragungssteuer aufgrund der Verkaufsauflösung (STSCV 17.07.2014).

Rechtsblatt der Autonomen Gemeinschaft Valencia, Nr. 52, 2014, S. 5-34

 

53.- Anerkennung des Eigentums: wie kann man sich seiner Liquidation durch Übertragung widersetzen (in Spanien hat es nie eine „Auflassung“ gegeben).

Rechtsblatt der Autonomen Gemeinschaft Valencia, Nr. 54, 2015, S. 5-46

 

54.- Ist die Änderung der Amortisierung oder Bewertung von Hypotheken ein steuerpflichtiger Vorgang?: Die Verachtung für Don Pedro Calderón de la Barca.

Rechtsblatt der Autonomen Gemeinschaft Valencia, Nr. 59, 2016, S. 37-55

 

55.- Die verspätete Einreichung der fristgerecht bezahlten Selbsteinschätzung kann (sollte) nicht zu einer Strafe führen.

Rechtsblatt der Valencianischen Gemeinschaft, Nr. 63, 2017, S. 65-72

 

56.- Katastereigentum als Argument gegen Vergleiche zur Eigentumsanerkennung.

Rechtsblatt der Autonomen Gemeinschaft Valencia, Nr. 64, 2017, S. 57-76

 

57.- Die Abtretung des Unterhaltsanspruchs kann nicht als Leibrente geregelt werden: Es handelt sich um unterschiedliche Verträge.

Rechtsblatt der Autonomen Gemeinschaft Valencia, Nr. 65, 2018, S. 91-112

 

58.- Nochmals zur Besteuerung der Lebensmittelübertragung: Kommentare zur Entschließung des TEAR von Valencia vom 28.02.19 – Rec. 12/00771/17.

Rechtsblatt der Valencianischen Gemeinschaft, Nr. 71, 2019, S. 5-12

 

59.- Und wer zahlt nun die zu Unrecht erhobenen Gebühren für Domainanerkennungen zurück, die es nie gab?

Rechtsblatt der Autonomen Gemeinschaft Valencia, Nr. 72, 2019, S. 45-68

 

60.- Neueste Entwicklungen bei der Besteuerung von Lebensmittelverträgen

(Urteil des Obersten Gerichtshofs vom 11.11.20, Rec 5171/18)

Steuerbrief Nr. 76, Juli-2021

Law Journal, 10.05.21

 

STÄDTEBAULICHES RECHT

 

61.- Wem gehören nicht lizenzierte Gebäude?

Informationsbulletin des Erlauchten Notarkollegiums von Granada, Nr. 150, 1993, S. 1445–1454

 

62.- Erhalt einer Baugenehmigung, einer Grundstücksaufteilungsgenehmigung und einer Genehmigung zur horizontalen Gebäudeteilung durch Verwaltungsstillschweigen in der Autonomen Gemeinschaft Valencia.

Informationsbulletin des Erlauchten Notarkollegiums von Granada, Nr. 233, 2000, S. 3481-3496

Zeitschrift für Städteplanung und Umweltrecht, Jahrgang Nr. 36, Nr. 193, 2002, S. 41-58

 

63.- Innerhalb von Häfen kann der „Hafenraumnutzungsplan“ den „Besonderen Bebauungsplan“ nicht ersetzen: Auszug aus einer Stellungnahme.

Informationsbulletin des Notariatskollegs von Granada, Nr. 251, 2002, S. 1679–1713

Zeitschrift für Städteplanung und Umweltrecht, Jahrgang Nr. 36, Nr. 196, 2002, S. 33-70

 

64.- Aber kann ein Einfamilienhaus tatsächlich ohne Genehmigung gemäß den DGRN-Beschlüssen vom 18.07.96 und 16.01.02 in mehrere Wohnungen aufgeteilt werden?

Zeitschrift Montag 30.4.2003, Nr. 338, Seiten. 20-38

 

65.- Ein Vorschlag zur Qualifizierung von Dokumenten, mit denen die Teilung eines Gebäudes ohne Genehmigung angestrebt wird.

Bulletin des spanischen Kollegiums der Standesbeamten, Nr. 110, 2004, S. 3673-3689

 

66.- Noch einmal zum Thema Verwaltungsschweigen, städtebauliche Genehmigungen und Neubauverträge, horizontale Teilung und Segregation: noch einmal gegen die Möglichkeit, ein Gebäude ohne Genehmigung zu teilen.

Der Notar, Nr. 4, 2004, S. 51-84

 

67.- Erlangung von Lizenzen durch behördliches Schweigen.

Bulletin des spanischen Kollegiums der Standesbeamten, Nr. 111, 2005, S. 21-28

 

68.- Städtebauliche Genehmigungen und administratives Schweigen in den neuen Gesetzen Valencias (zur Raumplanung und zum Schutz der Landschaft vom 30.06.2004 (LOT), zum Wohnungsbau vom 30.06.2004 (LV), zur Planung und Förderung der Bauqualität vom 30.06.2004 (LCE) und zu nicht bebaubaren Grundstücken vom 09.12.2004 (LSNU)) und in der jüngsten Doktrin der DGRN (Ress. 27.05.2002, 28.05.2002, 31.05.2002, 07.09.2002, 09.09.2002, 10.09.2002, 28.05.2003, 27.01.2004, 10.02.2004 und 17.06.2004): Gilt dieses Schweigen auch für das autonome Gesetz?

Der Notar, Nr. 13, 2005, S. 25-46

 

B.- BEWERTUNGEN

69.- Zum Thema „Sportverbände und -gesellschaften“ von Mercedes Fuertes López.

Der Notar, Nr. 5, 1993, S. 79-91

 

70.- Zum Thema „Die Auswirkungen der Grundsteuer und des Immobilienempfängers in einem Zwangsvollstreckungsverfahren“ von Antonio Monserrat Valero.

Informationsbulletin des Erlauchten Notarkollegiums von Granada, Nr. 228, 2000, S. 1525–1544

 

C.- TEILNAHME AN GEMEINSAMEN ARBEITEN

 

71.- Blumenspiele bei der Aufteilung gemeinschaftlichen Eigentums (2005/22)

Das Notarmagazin. 150 Jahre: 1858-2008 / Koord. von Martín Garrido Melero, Josep María Fugardo Estivill, Ángel Serrano de Nicolás, Band 2, 2008 (Stiftungen und Institutionen Kataloniens), 368 Seiten.

 

72.- Grenzüberschreitender Verkehr öffentlicher Vertragsdokumente.

Vertragsrecht: neue Szenarien und neue Vorschläge / Koord. von Cesar Hornero Mendez, Manuel Espejo Lerdo de Tejada, Francisco Oliva Blazquez, Juan Pablo Murga Fernandez, Pablo Olavide University, Sevilla, 2016, S. 191–207. 143-169.

 

73.- Eine andere Ansicht der doppelten Titelregistrierung (Kommentare zu Res. 1/6/17).

Besteuerung im Notariat. Hommage an Joaquin Zejalbo Martin. Regisseur Victor M. Garrido de Palma. Verlag Tirant Lo Blanch, Valencia, 2017, S. 167-174

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